Die 40-tägige Fastenzeit entstand durch die Ausdehnung des vorbereitenden Fastens auf die
Ostern vorausgehenden Wochen. Diese Fastenzeit beginnt
am Aschermittwoch. Die Sonntage sind keine
Fastentage. Diese Zeit dient der Tauferinnerung und der Buße.
Am Ostersonntag beginnt die 50-tägige Osterzeit (Pentekoste), die am
Pfingstsonntag endet. Die Osteroktav sind dabei die
ersten acht Tage der Osterzeit.
Im Jahr 1215 beschloß das 4. Laterankonzil eine Kommunionpflicht für alle Gläubigen, die
festlegte, daß jeder Gläubige zumindest zu Ostern kommunizieren müsse.
Später wurde diese Kommunionpflicht dann auf die österliche Zeit ausgedehnt.
Die Feier der Osternacht wurde während des Mittelalters immer weiter vorverlegt, bis sie
dann ab dem 14. Jahrhundert am frühen
Karsamstagmorgen stattfand. Erst im Jahr 1951 wurde die Ostervigil in der katholischen Kirche
wieder für die Nacht gestattet. Seit 1956 ist die nächtliche Feier vorgeschrieben.
In den Kirchen werden - mit dem Leidensweg Jesu bemalte - Hungertücher aufgehängt. Die
Wurzeln dieses liturgischen Brauches gehen bis ins 11. Jahrhundert zurück.
|