Evangelischer Totengedenktag am letzten Sonntag
des Kirchenjahrs (seit 1816); später
Ewigkeitssonntag genannt.
König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, jährlich den letzten Sonntag
des Kirchenjahres als allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen.
Dieser Feiertag wurde schnell von anderen Landeskirchen übernommen. Der Totensonntag ist in
gewisser Weise das evangelische Gegenstück zur Feier von
Allerseelen. In ihm kommt offentsichtlich ein
tiefes menschliches Bedürfnis zum Ausdruck.
Im Laufe der Geschichte hat der letzte Sonntag des Kirchenjahres unterschiedliche Namen
getragen: „Totensonntag“, „Ewigkeitssonntag“, „Sonntag vom
jüngsten Gericht“, „Letzter Sonntag des Kirchenjahres“.
Am Totensonntag ist es üblich, Friedhöfe zu besuchen und dabei die Gräber zu schmücken.
So wird an diesem Gedenktag der Entschlafenen aber auch auf die Auferstehung der Toten
hingewiesen.
siehe auch:
Christkönigsfest
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